Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — ClubKit
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform "ClubKit" (die "Plattform"), die von
DayZero AG
Hardturmstrasse 253
8005 Zürich
Schweiz
(nachfolgend "DayZero")
bereitgestellt wird, durch einen registrierten Schweizer Sportverein, juristische Person oder natürliche Person mit gleichgerichtetem Zweck (nachfolgend "Verein").
1.2
Mit der Anmeldung zur Plattform akzeptiert der Verein diese AGB. Abweichende Bedingungen des Vereins werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn DayZero stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
1.3
DayZero kann diese AGB jederzeit anpassen. Wesentliche Änderungen werden dem Verein mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Verein kann den Vertrag in diesem Fall ausserordentlich zum Wirksamwerden der Änderungen kündigen. Setzt der Verein die Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen weiter ein, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Funktionsumfang
DayZero stellt dem Verein eine schlüsselfertige Vereinswebsite unter einer Subdomain
von clubkit.ch (z.B. verein-name.clubkit.ch) oder unter einer eigenen
Domain des Vereins zur Verfügung. Die Plattform umfasst je nach gebuchtem Plan:
- Content-Management (News, Mannschaften, Spielpläne, Sponsoren, Bilder, Team-Seiten)
- Automatischer Spielplan-Import aus dem SFV-System (nur Plan "Premium")
- Mitglieder-Portal mit Login, Familien-Konten, Spielerprofile (nur Plan "Premium")
- Helfereinsatz-Verwaltung mit Familien-Aggregation (nur Plan "Premium")
- Veranstaltungskalender mit Anmeldungen (nur Plan "Premium")
- Warteliste- und Anmeldeformular (nur Plan "Premium")
- Reichweiten-Auswertung pro Vereinswebsite
- Hosting, TLS-Zertifikat, Custom-Domain auf Wunsch
2.2 Plan- und Preisstruktur
| Plan | Monatspreis | Einrichtungs-Gebühr | Funktionen |
|---|---|---|---|
| Basic | CHF 39 | CHF 300 | Vereinswebsite mit Content-Management, News, Fotogalerie, Tabellen (manuell gepflegt), Sponsoren, Kontaktformular, Hosting, Rechts-Compliance. Manuelle Daten-Pflege, keine SFV-API. |
| Premium | CHF 89 | CHF 500 | Alles aus Basic, plus automatische SFV-Live-Integration, Helferstunden-Tracking mit Familien-Aggregation, Veranstaltungs- und Helferkalender, Mitglieder-Portal, Spielerprofile, Warteliste/Anmeldeformular, automatische Feature-Updates. |
Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. DayZero kann die Preise mit einer Frist von 60 Tagen anpassen; Preisanpassungen werden dem Verein per E-Mail mitgeteilt.
Die SFV-API-Jahrespauschale des Schweizerischen Fussballverbands (aktuell CHF 200 pro Verein) ist im Premium-Paket enthalten — der Verein erhält eine Rechnung von DayZero, nicht vom SFV.
Der genaue Funktionsumfang der einzelnen Pläne ist auf clubkit.ch verfügbar ("Preise").
2.3 Verfügbarkeit
DayZero gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel. Geplante Wartungsfenster werden dem Verein mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Nutzungszeiten durchgeführt. Ausgenommen von der Verfügbarkeitszusage sind Störungen aus höherer Gewalt sowie Störungen bei Drittanbietern (Hosting, CDN, DNS), auf die DayZero keinen Einfluss hat.
3. Vertragsabschluss und Laufzeit
3.1
Der Vertrag kommt durch die erfolgreiche Registrierung des Vereins auf der Plattform und die Bestätigung dieser AGB zustande. Bei kostenpflichtigen Plänen wird die erste Rechnung mit Vertragsabschluss fällig.
3.2 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt nach Wahl des Vereins sechs (6) oder zwölf (12) Monate und beginnt mit Vertragsabschluss. Die jeweilige Vergütung wird im Voraus für die gewählte Laufzeit fällig (siehe Abschnitt 7). Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer, sofern der Vertrag nicht mindestens 30 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.
3.3 Ausserordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wesentlichem Vertragsbruch der anderen Partei oder rechtswidriger Nutzung der Plattform. Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch DayZero oder berechtigter ausserordentlicher Kündigung durch den Verein wird die bereits geleistete Vergütung anteilig für den noch nicht verbrauchten Leistungszeitraum zurückerstattet.
4. Pflichten des Vereins
4.1
Der Verein verpflichtet sich, die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Er stellt sicher, dass alle über die Plattform veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die nötigen Lizenzen vorliegen.
4.2
Der Verein ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller von ihm eingestellten Inhalte. Er stellt DayZero von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verletzung von Rechten durch seine Inhalte beruhen.
4.3
Der Verein behandelt seine Login-Daten vertraulich und meldet missbräuchliche Nutzung sofort an DayZero (info@dayzero.gg).
4.4
Bei Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern oder Besuchern verpflichtet sich der Verein, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere CH-DSG, ggf. EU-DSGVO) einzuhalten und alle erforderlichen Einwilligungen einzuholen. Die Auftragsverarbeitung durch DayZero ist im gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Anlage zu diesem Vertrag) geregelt.
5. Pflichten und Rechte von DayZero
5.1 Hosting und Wartung
DayZero stellt die Plattform technisch zur Verfügung, führt regelmässige Wartung und Aktualisierung durch und sorgt für angemessene Sicherheitsmassnahmen.
5.2 Datenverarbeitung im Auftrag
DayZero verarbeitet die Inhalte und Mitglieder-Daten des Vereins ausschliesslich zur Bereitstellung der Plattform. Details regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
5.3 Eigenständige Datenverarbeitung (Reichweitenanalyse)
DayZero betreibt zentral für alle Vereine ein Reichweiten-Tracking-System (Google Analytics 4) mit eigenen Properties pro Verein. DayZero ist hierfür eigenständiger Datenverantwortlicher im Sinne des CH-DSG / der EU-DSGVO, nicht der Verein.
Begründung: Die zentrale Datenhaltung ermöglicht eine konsistente Datenschutz-Compliance über alle Vereine, eine einheitliche Auswertungsmethodik und entlastet den Verein von der Notwendigkeit, eigene Google-Cloud-Accounts zu unterhalten.
DayZero stellt dem Verein aufbereitete Reichweiten-Auswertungen über den Admin-Bereich zur Verfügung.
5.4 Werbevermarktung (Option)
DayZero behält sich vor, in Zukunft Werbeflächen auf den Vereinswebsiten zu vermarkten. Eine solche Vermarktung erfolgt ausschliesslich auf Basis aggregierter, anonymisierter Reichweitendaten (kein personalisiertes Profiling) und wird dem Verein mit einer Frist von 60 Tagen vorab angekündigt. Der Verein kann der Werbevermarktung in seinem Admin-Bereich widersprechen; wird der Widerspruch nicht erklärt, gilt die Vermarktung als akzeptiert. Erlöse aus der Werbevermarktung verbleiben grundsätzlich bei DayZero; ein etwaiges Revenue-Sharing-Modell wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
5.5 Plattform-Weiterentwicklung
DayZero kann die Plattform jederzeit weiterentwickeln, neue Funktionen hinzufügen oder bestehende Funktionen aendern oder einstellen, soweit dies dem Verein zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vorab mitgeteilt.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
6.2
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch DayZero im Auftrag des Vereins ist im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Anlage 1 zu diesen AGB) geregelt. Der Verein erkennt mit Vertragsschluss diesen AVV an.
6.3
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Endnutzern für Reichweitenanalyse durch DayZero ist in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Vereinswebsite beschrieben (Joint-Controller-Konstruktion gemäss Art. 26 DSGVO).
7. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
7.1
Die Vergütung wird im Voraus für die jeweils gewählte Vertragslaufzeit (sechs oder zwölf Monate) per Rechnung gestellt. Hinzu kommt die einmalige Einrichtungs-Gebühr bei Vertragsabschluss. Zahlungsfrist: 30 Tage netto. Zahlung per Banküberweisung. Eine monatliche Zahlweise ist aktuell nicht vorgesehen.
7.2
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann DayZero nach vorheriger Mahnung den Zugang des Vereins zur Plattform sperren. Die Sperrung berührt nicht die Zahlungsverpflichtung des Vereins.
7.3
Bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen kann DayZero den Vertrag fristlos kündigen.
8. Haftung
8.1
DayZero haftet für Schäden, die DayZero oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügt wurden, in voller Höhe.
8.2
Im Uebrigen ist die Haftung von DayZero auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und auf den Betrag der vom Verein in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung beschränkt, mindestens jedoch auf CHF 500 pro Schadensfall.
8.3
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.4
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei einer Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
9. Vertragsende und Datenexport
9.1
Bei Vertragsende erhält der Verein die Möglichkeit, seine Inhalte (News, Mannschaftsdaten, Sponsoren, Mitglieder-Daten etc.) in einem strukturierten Format (JSON/CSV) zu exportieren. Der Export wird einmalig zur Verfügung gestellt oder der Verein hat 30 Tage lang Lesezugriff zum eigenen Export.
9.2
DayZero löscht alle inhaltlichen Daten des Vereins spätestens 60 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
9.3
Aggregierte, anonymisierte Reichweitendaten der Vereinswebsite verbleiben bei DayZero und können weiter zur Produktentwicklung und für aggregiertes Netzwerk-Reporting genutzt werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
10.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.4 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend). Auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.
Anhänge
- Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — siehe /avv
- Anlage 2: Datenschutzerklärung der Vereinswebsite — Template, wird beim Onboarding pro Verein automatisch generiert
Stand: 2026-04-23 – Version 1.0